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Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für vielfalter-schwerin.de
Vielfalter gGmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese vielfalter-schwerin.de ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei

 

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

  • Einige Nicht-Text-Inhalte besitzen keine Alternativ-Texte.
  • Überschriften sind nicht vollständig strukturiert. Eine oder mehrere Überschriftenebenen fehlen
  • Ein oder mehrere Inhalte, die inhaltlich Listen darstellen, sind programmatisch nicht als solche umgesetzt.
  • Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht vollständig gegeben.
  • Mehrere Verlinkungen, die externe Websites öffnen, weisen nur einen visuellen Hinweis auf, dass der aktuelle Webauftritt verlassen wird.
  • Mehrere Bedienelemente sind inhaltlich für assistive Technologien nicht ausreichend klar beschriftet.
  • Wiederkehrende Bereiche können nicht übersprungen werden.
  • PDF-Dokumente enthalten Inhalt, der für assistive Technologien nicht ausgezeichnet (getaggt) ist.
  • PDF-Dokumenten fehlt die Definition der Sprache.
  • Ein oder mehrere PDF-Dokumente haben keinen für assistive Technologien lesbaren Titel.

 

Unverhältnismäßige Belastung

  • Zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 27.03. 2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 27.03.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Feedback und Kontaktangaben


Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Vielen Dank für Ihr Feedback.

Kontaktmöglichkeit

  • Vorschlag:Name der öffentlichen Stelle
  • Anschrift
  • Ggf. Telefon
  • Ggf. E-Mail (Es empfiehlt sich die Angabe eines Funktionspostfaches an Stelle von personengebundenen E-Mail-Adressen)
  • Ggf. weitere Kommunikationskanäle]

 

Durchsetzungsverfahren


Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

 

  • Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

 

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

 

  • Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
  • Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
  • Per Brief an:
    Ministerium für Soziales,
    Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
    Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
    Werderstr. 124, 19055 Schwerin.

 

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.